Häuschen mieten
Die Gäste schlendern durch den Märit und kaufen hier und dort einen weihnachtlichen Artikel bei einem Häuschen. Möchten Sie Weihnachtsstimmung verbreiten und an einem Weihnachtsstand Besucher bedienen, so ist der erste Schritt, das untenstehende Anmeldeformular auszufüllen.
Biel-Bienne
Masse:
- 3m x 2m
- auf 3 Seiten zum Öffnen
- Tisch 280cm x 70cm
- Fussboden
- abschliessbar
- inkl. Lichtgirlande und Stromanschluss
Casitas
Masse:
- 3m x 2m
- auf 3 Seiten zum Öffnen
- Tisch 290cm x 80cm
- Fussboden
- abschliessbar
- inkl. Lichtgirlande und Stromanschluss
Casitas-Doppel
Masse:
- 6.5m x 2m
- Frontseite und linke Seite zum Öffnen
- 2 Tische 290cm x 80cm
- Fussboden
- abschliessbar
- inkl. Lichtgirlande und Stromanschluss
Reglement 2024
- Der Bieler Weihnachtsmarkt ist ein handwerklicher Markt. Das Artikelangebot ist beschränkt auf Christbaumschmuck, Kerzen, Spielwaren aus Holz (kein Plastik), Puppen, Töpferwaren, kunstgewerbliche Artikel aller Art, usw.
- Willkommen sind Handwerker, die ihren Beruf auch gerne demonstrieren wollen, wie Glasbläser, Kerzenzieher, Töpfer, Schnitzler, Korber, Drechsler, usw.
- Der Weihnachtsmarkt ist kein Kleidermarkt! (Textilien, Schuhe, Taschen, Hüte, Jacken, Schirme, usw.) dürfen nicht verkauft werden. Marktfahrer mit Billigwaren werden nicht toleriert.
- Betreiber von Imbiss- und Getränkeständen bezahlen einen Zuschlag von 50% auf dem Grundpreis. Mehrweggeschirr ist obligatorisch! Bei Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine kantonale Festwirtschaftsbewilligung notwendig. Die Kosten von z.Z CHF 150.00 werden vom Veranstalter vorfinanziert und weiterverrechnet.
- Die gemietete Ausstellfläche muss an allen Tagen während der offiziellen Marktzeiten offen und bedient sein.
- An allen Ständen sind Name und Wohnort des Standbetreibers gut sichtbar anzuschreiben. Die Teilnehmer müssen diese dem Veranstalter zur Verfügung stellen, welcher seinerseits die einheitliche Beschriftung übernimmt (gratis).
- Gemäss der eidg. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11. Dez. 1978 (Preisbekanntgabe-Verordnung: SR 942.8111) ist die Ware gut sicht- und lesbar mit den Detailpreisen anzuschreiben.
- Das Verwenden von Verstärkeranlagen und Lautsprechern sowie das Abspielen von Musik ist untersagt. Scheinwerfer und Leuchtkörper mit hellem (Tages-)licht sind verboten.
- Gasheizungen sind gestattet, – es muss ein Handfeuerlöscher vorhanden sein. Für eventuell verwendete Elektroheizungen wird ein Zuschlag erhoben (s. Anmeldeformular). Infrarotstrahler sind nicht zugelassen.
- Die gemieteten Stände und Plätze müssen jeden Abend in sauberem Zustand verlassen werden. Der Abfall ist selbst zu entsorgen (mitzunehmen), da keine zusätzliche Reinigung durch die Stadt erfolgen wird. Die gemieteten Häuschen müssen Ende des Marktes besenrein abgegeben werden. Alle Agraffen, Nägel und Schrauben müssen entfernt sein. Bei mangelnder Übergabe werden mind. CHF 300.00 in Rechnung gestellt.
- Alle Weihnachtshäuschen sind innen und aussen der Weihnachtszeit entsprechend attraktiv zu gestalten und zu schmücken, so dass dies dem Gesamtkonzept des Weihnachtsmarktes entspricht. Tannenäste hierfür werden vom Veranstalter ab Mittwochvormittag vor Beginn des Marktes gratis zur Verfügung gestellt. Der Erfolg eines Weihnachtsmarktes hängt auch wesentlich mit einer attraktiven Dekoration zusammen.
- Zusatzständer dürfen nur unter die Vordächer der Häuschen gestellt werden. Sie dürfen die Zirkulation der Besucher und die weiteren Marktteilnehmer nicht stören.
- Der Veranstalter regelt die allgemeine Beleuchtung. Es werden Stromstationen angelegt. Für den Direktanschluss bringen Sie Ihre eigene Kabelrolle mit.
- Es wird in der Öffentlichkeit in geeigneter Form, wie Sonderbeilage Bijou, Inseraten, Radio Canal 3, TeleBielingue, Presse-Mitteilungen, auf der Website: www.weihnachtsmarkt-biel.ch, usw. auf den Weihnachtsmarkt aufmerksam gemacht.
- Alle Teilnehmenden dürfen nur die im Anmeldeformular aufgeführten Artikelangebote verkaufen. Eine Sortimentserweiterung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des OK Bieler Weihnachtsmarkt.
- Die Standplatz-Zuteilung gilt für das laufende Jahr. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Standplatz-Zuteilung für die folgenden Jahre.
- Wir weisen sie darauf hin, dass sie als Teilnehmer am Weihnachtsmarkt über eine der Natur ihres Geschäftes entsprechend genügende Betriebs-Haftpflichtversicherung für Drittschäden verfügen müssen. Ferner möchten wir Sie daran erinnern, dass Angestellte obligatorisch gegen Unfall (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall) versichert sein müssen.
- Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes oder entwendetes Eigentum des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin sowie deren Verkaufs- oder Hilfspersonal.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände – insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte und gestohlene Güter geleistet.
- Eine Teilnahme ist nur mit gemieteten Holzhäuschen oder eigenen Holzhäuschen möglich. Verkaufswagen und Zelte werden nicht zugelassen.
- Parkkarten, welche das Parkieren auf gebührenpflichten Parkplätzen in er ganzen Stadt erlauben, können mit der Anmeldung unter Angabe der Kontrollschildernummer(n) bestellt werden.
- ZAHLUNGSKONDITIONEN: Der gesamte Rechnungsbetrag ist bis zum 15. Oktober zu begleichen. Danach wird über den reservierten Platz verfügt.
FÜR DIE ORGANISATOREN:
NIDAUGASS – LEIST BIEL: